
Zeitstrahl
2019 | Raumordnung mit strategischer Umweltprüfung (SUP); Sachprogramm Wind (SAPRO)
Für die Einreichung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zur Genehmigung eines Windparks (UVP) ist vorab die Widmung der Grundstücke erforderlich.
Die Widmung kann einerseits überregional durch die Ausweisung von Vorrangzonen, oder andererseits durch ein Raumordnungsverfahren auf Gemeindeebene erfolgen.
Das Entwicklungsprogramm für den Sachbereich Windenergie 2019 („SAPRO Wind“) stellt eine Konkretisierung der allgemeinen Zielsetzungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien dar und wurde federführend von den Abteilungen 13 ‐ Umwelt und Raumordnung und 17 ‐ Landes‐ und Regionalentwicklung unter Einbindung der relevanten Landesdienststellen und Amtssachverständigen erarbeitet. Es umfasst neben einer textlichen Verordnung auch eine räumliche Abgrenzung von Vorrang‐ und Eignungszonen sowie Ausschlusszonen für Windenergieanlagen in der Steiermark.
Alle genehmigten Anlagen befinden sich in der SAPRO Vorrangszone „Soboth“.